
Infos zur Tierseuchekasse / Kreisveterinäramt
Anmeldehinweise zur Tierseuchenkasse / Kreisveterinäramt Siegen-Wittgenstein:
Die Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse beruht auf dem Tiergesundheitsgesetz. Sie dient der Sicherstellung einer effektiven Tierseuchenbekämpfung.
Sind Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen, z.B. bei der Geflügelpest, erforderlich, so stellt jeder nicht gemeldete Tierhalter ein großes Risiko für die Krankheitsverbreitung dar. Er kann weder über Maßnahmen informiert werden, noch stehen ihm Entschädigungen bzw. Beihilfen für zusätzliche Maßnahmen zur Verfügung.
Außerdem muss jeder Besitzer seine Hühner beim Kreisveterinäramt unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes anzeigen. Nähere Infos sind der Homepage vom Kreis-Siegen Wittgenstein zu entnehmen.
